Es gibt 3 Funklizenzen, die wir im Folgenden näher vorstellen wollen, dies sind:

- Betriebszeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI)

- Short Range Certificate (SRC)

- Long Range Certificate (LRC)

 

1) UKW Binnenschiffahrtsfunk

Das Betriebszeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI) berechtigt zum Betreiben einer UKW-Funkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es ist international und unbefristet gültig.

Die Prüfung besteht as einem theorethischen und praktischem Teil.
Theorie:
- schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens
- Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel

Praktische Prüfung:
- Anruf einer und aller Funkstellen
- Beantwortung von Anrufen
beides muss unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle durchgeführt werden

 

2) Short Range Certificate

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zum Betreiben des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig. Vorgeschrieben im Seebereich 1 ( Area 1 )
 

Die Prüfung besteht as einem theorethischen und praktischem Teil.
Theorie:
-Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter der Verwendung des internationalen  Alphabets mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache
- Übersetzung eines deutschen Textes in die englische Sprache

Darüber hinaus werden Kenntnissein:
- des mobilen Seefunkdienstes
- des GMDSS
- des öffentlichen Seefunkdienstes
- der englischen Sprache in Wort und Schrift 
geprüft.

Praktische Prüfung::
- Aussenden eines Notalarms
- Abwicklung des Routine- und Notverkehrs
- Speicherabfrage
- Bedienung einer UKW (GMDSS)-Anlage

 

3) Long Range Certificate

Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW, GW, KW, und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig. Vorgeschrieben im Seebereich 2 ( Area 2 ).
 

Theorie:
- Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche
- Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt
- Desweiteren sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
   • des SRC
   • des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
   • des GMDSS
   • des öffentlichen Seefunkdienstes und
   • der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See


Praktische Prüfung::
- Aufgaben zu terrestrischem Seefunk und Seefunk über Satelliten
- Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen