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News-Datenbank leerEs gibt 3 Funklizenzen, die wir im Folgenden näher vorstellen wollen, dies sind:
- Betriebszeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI)
- Short Range Certificate (SRC)
- Long Range Certificate (LRC)
1) UKW Binnenschiffahrtsfunk
Das Betriebszeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI) berechtigt zum Betreiben einer UKW-Funkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es ist international und unbefristet gültig.
Die Prüfung besteht as einem theorethischen und praktischem Teil.
Theorie:
- schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens
- Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel
Praktische Prüfung:
- Anruf einer und aller Funkstellen
- Beantwortung von Anrufen
beides muss unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle durchgeführt werden
2) Short Range Certificate
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zum Betreiben des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig. Vorgeschrieben im Seebereich 1 ( Area 1 )
Die Prüfung besteht as einem theorethischen und praktischem Teil.
Theorie:
-Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter der Verwendung des internationalen Alphabets mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache
- Übersetzung eines deutschen Textes in die englische Sprache
Darüber hinaus werden Kenntnissein:
- des mobilen Seefunkdienstes
- des GMDSS
- des öffentlichen Seefunkdienstes
- der englischen Sprache in Wort und Schrift
geprüft.
Praktische Prüfung::
- Aussenden eines Notalarms
- Abwicklung des Routine- und Notverkehrs
- Speicherabfrage
- Bedienung einer UKW (GMDSS)-Anlage
3) Long Range Certificate
Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW, GW, KW, und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig. Vorgeschrieben im Seebereich 2 ( Area 2 ).
Theorie:
- Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche
- Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt
- Desweiteren sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
• des SRC
• des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
• des GMDSS
• des öffentlichen Seefunkdienstes und
• der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Praktische Prüfung::
- Aufgaben zu terrestrischem Seefunk und Seefunk über Satelliten
- Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen