Klasse A
Beinhaltet die Klassen A1, A2, AM
Krafträder
- Hubraum: mehr als 50cm3
- Höchstgeschwindigkeit: mehr als 45km/h
- gilt auch für Krafträder mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung: mehr als 15kW
- Räder: symmetrisch angeordnet
- Hubraum: mehr als 50cm3 (Verbrennungsmotor)
- Höchstgeschwindigkeit: mehr als 45km/h
- Leistung: mehr als 15kW
Klasse A2
Beinhaltet die Klassen A1, AM
KrafträderKrafträder
- Motorleistung: nicht mehr als 35kW, die nicht mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet werden
- Verhältnis Leistung zu Gewicht: maximal 0,2kW/kg
- gilt auch für Krafträder mit Beiwagen
Klasse A1
Beinhaltet die Klasse AM
KrafträderKrafträder
- Hubraum: nicht mehr als 125cm3
- Motorleistung: nicht mehr als 11kW
- Verhältnis Leistung zu Gewicht: maximal 0,1kW/kg
- gilt auch für Krafträder mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Räder: symmetrisch angeordnet
- Hubraum: nicht mehr als 50cm3 (Verbrennungsmotor)
- Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 45km/h
- Leistung:bis zu 15kW
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
- mit Verbrennungsmotor und Hubraum nicht mehr als 50cm3
- Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
- Hubraum nicht mehr als 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren bzw. nicht mehr als 500cm3 bei Selbstzündungsmotoren
- Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
- Masse im fahrbereitem Zustand: ≤ 270 kg
- Sitzplätze: max. zwei Sitzplätze inkl. Fahrersitz
Leichte vierrädrige Kleinkrafträder(Klasse L6e)
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
- Hubraum nicht mehr als 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren bzw. nicht mehr als 500cm3 bei Selbstzündungsmotoren
- Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
- Masse im fahrbereitem Zustand: ≤ 425 kg
- Sitzplätze:max. zwei Sitzplätze inkl. Fahrersitz
Klasse B
Beinhaltet die Klasse AM, L
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A)
- zulässige Gesamtmasse: nicht mehr als 3500kg
- Beförderung: nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführenden
- mit Anhänger
- zulässige Gesamtmasse: nicht mehr als 750kg
- oder zulässige Gesamtmasse: über 750kg, wenn zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Anhänger und Fahrzeug 3500kg nicht übersteigt
- Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, wenn Motorleistung mehr als 15kW und Fahrzeugführende mindestens 21 Jahre alt sind
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
- Zugfahrzeug (Klasse B) mit Anhänger
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers: mehr als 750kg
- zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Anhänger und Zugfahrzeug: 3500kg - 4250kg
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
- berechtigt zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 im Inland auch mit Beiwagen
Klasse B mit anderer Schlüsselzahl: Ruft uns einfach unter 09382/4510 an und wir klären eure Fragen.
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
zulässige Gesamtmasse des Anhängers: 750kg - 3500kg
Klasse C
Beinhaltet die Klasse C1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
- zulässige Gesamtmasse: mehr als 3500kg
- Beförderung: nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführenden
- mit Anhänger - zulässige Gesamtmasse: nicht mehr als 750kg
Klasse CE
Beinhaltet die Klassen C1E, BE, T; D1E (bei Vorbesitz D1), DE (bei Vorbesitz D)
Zugfahrzeuge der Klasse C inKombination mit
- Anhänger/Sattelanhänger- zulässige Gesamtmasse: mehr als 750kg
Klasse C1
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A,D1 und D)
- zulässige Gesamtmasse: 3500kg - 7500kg
- Beförderung: nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführenden
- mit Anhänger - zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 750kg
Klasse C1E
Beinhaltet die Klassen BE, D1E (bei Vorbesitz D1)
Fahrzeuge der Klasse C1 in Kombination mit
- Anhänger/Sattelanhänger - zulässige Gesamtmasse: mehr als 750kg
- Gesamtmasse der Kombination: nicht mehr als 12000kg
Fahrzeuge der Klasse B in Kombination mit
- Anhänger/Sattelanhänger - zulässige Gesamtmasse: mehr als 3500kg
- Gesamtmasse der Kombination: nicht mehr als 12000kg
Klasse D
Beinhaltet die Klasse D1
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2,und A)
- Beförderung: mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführenden
- mit Anhänger - zulässige Gesamtmasse: nicht mehr als 750kg
Klasse DE
Beinhaltet die Klassen D1E, BE, C1E (bei Vorbesitz C1)
Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination mit
- Anhänger- zulässige Gesamtmasse: mehr als 750kg
Klasse D1
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2,und A)
- Beförderung: nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführenden
- Länge: nicht mehr als 8m
- mit Anhänger - zulässige Gesamtmasse: nicht mehr als 750kg
Klasse D1E
Zugfahrzeuge der Klasse D1 in Kombination mit
- Anhänger/Sattelanhänger - zulässige Gesamtmasse:mehr als 750kg
Klasse L
Fahrzeuge für Land-/forstwirtschaftliche Zwecke
- Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 40 km/h
- Kombination aus Fahrzeugen für land-/forstwirtschaftliche Zwecke und Anhängern, dann Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen, Stapler, Flurförderzeuge
- Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 25 km/h
- Kombination aus diesen Fahrzeugen mit Anhängern
Klasse T
Beinhaltet die Klassen AM, L
Landwirtschaftliche Zugmaschinen
- Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 60 km/h
- Kombination aus Fahrzeugen für land-/forstwirtschaftliche Zwecke und Anhängern
- Fahrzeugefür Land-/forstwirtschaftliche Zwecke auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen
- Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 40 km/h
Binnen- & Seeschein,
Pyrotechnik
Sportbootführerschein Binnen
- Ist die amtliche Erlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf Binnengewässern. Es dürfen Fahrzeuge bis max. 20 Meter Länge mit einer Nutzleistung größer 15 PS geführt werden. (Für Fahrzeuge mit einer Nutzleistung unter 15 PS wird kein Führerschein benötigt)
Sportbootführerschein Binnen
- Ist die amtliche Erlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen). Vorgeschrieben ist dieser Führerschein für motorisierte Fahrzeuge mit mehr als 15 PS. (Für Fahrzeuge mit einer Nutzleistung unter 15 PS wird kein Führerschein benötigt)
Pyrotechnik
- Seegängige Boote sind in der Regel mit pyrotechnischen Notsignalen (Handfackeln, Rauchkörper, Fallschirmraketen) ausgerüstet. In Deutschland ist für den Erwerb, die Verbringung, die Lagerung sowie die Nutzung dieser Notsignale ein Fachkundenachweis nach Sprengstoffrecht vorgeschrieben, der sogenannte Pyroschein (FKN).
UBI (Funk), Short Range Certificate
UKW-Binnenschifffahrtsfunk
- Das Betriebszeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt zum Betreiben einer UKW-Funkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es ist international und unbefristet gültig.
Short Range Certificate
- Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zum Betreiben einer Funkstelle des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig.
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